Frage 96 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- Kürzung sozialer Leistungen
- bis zu 100 Sozialstunden
- gar nicht, Holocaustleugnung ist erlaubt
- mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe richtig
Richtige Antwort
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
Warum ist das richtig?
Wer den Holocaust öffentlich leugnet, macht sich strafbar. Das Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe vor. Holocaustleugnung ist also nicht erlaubt. Sie fällt nicht unter die Meinungsfreiheit.
Warum ist diese Frage wichtig?
Im Holocaust haben die Nationalsozialisten Millionen Jüdinnen und Juden ermordet. Deutschland trägt dafür eine besondere Verantwortung. Das Leugnen dieser Verbrechen verletzt die Opfer und ihre Familien. Es ist im Strafgesetzbuch als Volksverhetzung verboten (§ 130 Strafgesetzbuch).
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.