Frage 138 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- weiterarbeiten und freundlich zur Chefin/zum Chef sein
- ein Mahnverfahren gegen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber führen
- Kündigungsschutzklage erheben richtig
- die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber bei der Polizei anzeigen
Richtige Antwort
Kündigungsschutzklage erheben
Warum ist das richtig?
Bei einer ungerechten Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung wirksam ist. Ein Mahnverfahren ist für offene Geldforderungen gedacht. Die Polizei ist für Kündigungen nicht zuständig.
Warum ist diese Frage wichtig?
Für die Klage gibt es eine feste Frist. Sie müssen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung klagen (Kündigungsschutzgesetz). Hilfe bekommen Sie zum Beispiel bei einer Gewerkschaft oder einer Anwältin.
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.