Frage 136 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- falscher Nebenkostenabrechnung.
- ungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef. richtig
- Problemen mit den Nachbarinnen/Nachbarn.
- Schwierigkeiten nach einem Verkehrsunfall.
Richtige Antwort
ungerechtfertigter Kündigung durch Ihre Chefin/Ihren Chef.
Warum ist das richtig?
Das Arbeitsgericht ist für Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Eine ungerechtfertigte Kündigung ist ein solcher Streit. Probleme mit Nachbarn, mit Nebenkosten oder nach einem Verkehrsunfall gehören vor andere Gerichte.
Warum ist diese Frage wichtig?
Gegen eine Kündigung können Sie sich wehren. Dafür müssen Sie schnell handeln. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht sein (Kündigungsschutzgesetz).
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.