Frage 283 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- Ich lasse die Rechnung liegen.
- Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein. richtig
- Ich schicke die Rechnung an die Behörde zurück.
- Ich gehe mit der Rechnung zum Finanzamt.
Richtige Antwort
Ich lege Widerspruch bei der Behörde ein.
Warum ist das richtig?
Gegen eine falsche Rechnung oder einen falschen Bescheid einer Behörde legt man Widerspruch ein. Dann muss die Behörde ihre Entscheidung noch einmal prüfen. Die Rechnung einfach liegen zu lassen hilft nicht. Dann bleibt die Forderung bestehen und es können Mahngebühren dazukommen.
Warum ist diese Frage wichtig?
Behörden können Fehler machen. Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich dagegen zu wehren. Der Widerspruch ist meistens innerhalb von 1 Monat schriftlich einzulegen. Die genaue Frist steht im Bescheid.
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.