Frage 290 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- eine Anzeige schreiben
- den Fernseher reklamieren richtig
- das Gerät ungefragt austauschen
- die Garantie verlängern
Richtige Antwort
den Fernseher reklamieren
Warum ist das richtig?
Wenn eine neue Ware kaputt ist, kann man sie im Geschäft reklamieren. Das heißt: Man meldet den Mangel und verlangt eine Reparatur oder ein neues Gerät. Eine Anzeige bei der Polizei ist dafür nicht nötig. Den Fernseher einfach ungefragt auszutauschen ist nicht erlaubt.
Warum ist diese Frage wichtig?
Käuferinnen und Käufer haben in Deutschland gesetzliche Rechte. Bei neuer Ware haftet der Verkäufer 2 Jahre lang für Mängel. Das nennt man Gewährleistung. Bewahren Sie deshalb den Kassenbon gut auf.
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.