Frage 7 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- Glaubens- und Gewissensfreiheit richtig
- Unterhaltung
- Arbeit
- Wohnung
Richtige Antwort
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Warum ist das richtig?
Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein Grundrecht im Grundgesetz. Jeder Mensch darf frei entscheiden, ob und woran er glaubt. Ein Recht auf Arbeit oder auf eine Wohnung steht nicht als Grundrecht im Grundgesetz. Ein Recht auf Unterhaltung gibt es auch nicht.
Warum ist diese Frage wichtig?
In Deutschland leben Menschen mit vielen verschiedenen Religionen. Andere Menschen haben keine Religion. Der Staat schützt alle gleich. Niemand darf wegen seines Glaubens benachteiligt werden. Die Glaubensfreiheit steht im Grundgesetz (Artikel 4 Grundgesetz).
Probeprüfung mit 33 Fragen starten
Weitere Fragen zum Thema Recht
- Was steht nicht im Grundgesetz von Deutschland?
- Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf …
- Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
- Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
- Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.