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Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …

Frage 281 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“

Die Antworten

  1. Meinungsfreiheit
  2. Gleichbehandlung richtig
  3. Versammlungsfreiheit
  4. Freizügigkeit

Richtige Antwort

Gleichbehandlung

Warum ist das richtig?

Die beiden Freunde werden nur wegen ihrer Hautfarbe abgewiesen. Damit werden sie schlechter behandelt als andere Menschen. Das verletzt das Recht auf Gleichbehandlung. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit haben mit dieser Situation nichts zu tun.

Warum ist diese Frage wichtig?

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seiner Herkunft benachteiligt werden (Artikel 3 Grundgesetz). Das gilt auch für die Hautfarbe, beim Eintritt in Schwimmbäder, Clubs oder Geschäfte. Betroffene können sich bei einer Antidiskriminierungsstelle beraten lassen.

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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.