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Was sollten Sie tun, wenn Sie von Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner in einer deutschen Behörde schlecht behandelt werden?

Frage 276 von 300 · Staat · Themenfeld „Politik in der Demokratie“

Die Antworten

  1. Ich kann nichts tun.
  2. Ich muss mir diese Behandlung gefallen lassen.
  3. Ich drohe der Person.
  4. Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren. richtig

Richtige Antwort

Ich kann mich bei der Behördenleiterin/beim Behördenleiter beschweren.

Warum ist das richtig?

Wenn Sie in einer Behörde schlecht behandelt werden, können Sie sich beschweren. Sie können sich zum Beispiel an die Leiterin oder den Leiter der Behörde wenden. Sie müssen die Behandlung nicht hinnehmen. Drohen ist aber nicht erlaubt.

Warum ist diese Frage wichtig?

Behörden müssen alle Menschen respektvoll und fair behandeln. Jeder darf sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen wenden (Artikel 17 Grundgesetz). So können Fehler in der Verwaltung erkannt werden.

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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.