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Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?

Frage 274 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“

Die Antworten

  1. das Schweigerecht
  2. das Briefgeheimnis richtig
  3. die Schweigepflicht
  4. die Meinungsfreiheit

Richtige Antwort

das Briefgeheimnis

Warum ist das richtig?

Einen fremden Brief darf man nicht öffnen. Das schützt das Briefgeheimnis. Die Schweigepflicht ist etwas anderes. Sie gilt zum Beispiel für Ärzte, die nichts über ihre Patienten erzählen dürfen.

Warum ist diese Frage wichtig?

Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht (Artikel 10 Grundgesetz). Es schützt die private Kommunikation. Wer absichtlich einen fremden Brief öffnet, kann sich strafbar machen.

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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.