Frage 99 von 300 · Wirtschaft · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer richtig
- nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
- alle Staatsangehörigen
- nur Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber
Richtige Antwort
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
Warum ist das richtig?
Die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam. Meistens zahlt jede Seite ungefähr die Hälfte. Eine Ausnahme ist die Unfallversicherung. Sie zahlt der Arbeitgeber allein.
Warum ist diese Frage wichtig?
Weil beide Seiten zahlen, tragen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam Verantwortung für die soziale Sicherheit. Auf Ihrer Lohnabrechnung sehen Sie Ihren eigenen Anteil. Den Anteil des Arbeitgebers zahlt die Firma zusätzlich zu Ihrem Lohn.
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.