Frage 17 von 300 · Recht · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- Meinungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Petitionen der Bürgerinnen und Bürger.
- Versammlungsfreiheit der Einwohnerinnen und Einwohner.
- Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. richtig
Richtige Antwort
Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat.
Warum ist das richtig?
Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln. Niemand darf zum Beispiel wegen Geschlecht, Herkunft oder Religion benachteiligt werden. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Petitionen sind dagegen Grundrechte. Sie sind erlaubt und geschützt.
Warum ist diese Frage wichtig?
Gleichbehandlung ist eine Grundlage der Demokratie. Behörden müssen über Ihren Antrag nach denselben Regeln entscheiden wie bei allen anderen. Wenn Sie ungerecht behandelt werden, können Sie sich wehren. Die Gleichheit vor dem Gesetz steht im Grundgesetz (Artikel 3 Grundgesetz).
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.