Frage 133 von 300 · Politik · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- Der Ehemann wählt für seine Frau mit.
- Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben. richtig
- Man kann am Wahltag telefonisch seine Stimme abgeben.
- Kinder ab dem Alter von 14 Jahren dürfen wählen.
Richtige Antwort
Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.
Warum ist das richtig?
Man kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Dann wählt man zu Hause und schickt den Stimmzettel per Post. Niemand darf für eine andere Person wählen, auch nicht der Ehemann. Eine Wahl per Telefon gibt es nicht. Bei Bundestags- und Landtagswahlen dürfen 14-Jährige nicht wählen.
Warum ist diese Frage wichtig?
Mit der Briefwahl können Sie auch wählen, wenn Sie am Wahltag nicht da sind. Sie beantragen die Unterlagen bei Ihrer Gemeinde. Bei der Bundestagswahl gibt es die Briefwahl schon lange (seit 1957).
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.