Frage 126 von 300 · Politik · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde richtig
- eine Wahlerlaubnis von der Bundespräsidentin/von dem Bundespräsidenten
- eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung
- eine Benachrichtigung vom Pfarramt
Richtige Antwort
eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde
Warum ist das richtig?
Vor einer Wahl schickt die Gemeinde jeder wahlberechtigten Person eine Wahlbenachrichtigung. Darauf stehen der Wahltag und das Wahllokal. Eine Erlaubnis vom Bundespräsidenten braucht man nicht. Auch Bundesversammlung und Pfarramt schicken nichts.
Warum ist diese Frage wichtig?
Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie auch Briefwahl beantragen. Nehmen Sie die Karte und Ihren Ausweis mit ins Wahllokal. Wenn Sie keine Karte bekommen, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.