Frage 4 von 10 für Sachsen
Die Antworten
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- 16
- 18 richtig
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Richtige Antwort
18
Warum ist das richtig?
In Sachsen darf man bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren wählen. Das gilt für die Wahl des Gemeinderats und des Kreistags. In einigen anderen Bundesländern darf man schon ab 16 Jahren wählen. Das regelt jedes Land selbst.
Warum ist diese Frage wichtig?
Bei Kommunalwahlen geht es um Ihren Wohnort. Es geht zum Beispiel um Schulen, Straßen und Kindergärten. Auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten dürfen bei Kommunalwahlen wählen.
Gut zu wissen
Die 10 Fragen für Sachsen üben
Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.