Frage 119 von 300 · Politik · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- Alle verurteilten Straftäterinnen/Straftäter dürfen nicht wählen.
- Wenn ich wählen gehen möchte, muss meine Arbeitgeberin/mein Arbeitgeber mir frei geben.
- Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte. richtig
- Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.
Richtige Antwort
Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.
Warum ist das richtig?
Frei bedeutet: Jeder entscheidet ohne Zwang, ob er wählt und wen er wählt. Niemand darf Sie unter Druck setzen. Freie Wahl heißt nicht, dass man das Wahllokal frei aussuchen kann. Sie hat auch nichts mit einem freien Tag bei der Arbeit zu tun.
Warum ist diese Frage wichtig?
Nur freie Wahlen sind demokratische Wahlen. Auch Familie, Arbeitgeber oder Religionsgemeinschaft dürfen Ihnen nicht vorschreiben, wen Sie wählen. Die freie Wahl steht im Grundgesetz (Artikel 38 Grundgesetz).
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.