Frage 108 von 300 · Politik · Themenfeld „Politik in der Demokratie“
Die Antworten
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und wählen möchte.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist. richtig
- seit mindestens 3 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebt.
- Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 21 Jahre alt ist.
Richtige Antwort
Bürgerin/Bürger der Bundesrepublik Deutschland ist und mindestens 18 Jahre alt ist.
Warum ist das richtig?
Bei der Bundestagswahl dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren wählen. Nur in Deutschland zu wohnen reicht nicht. Auch eine bestimmte Wohndauer macht nicht wahlberechtigt. Das Wahlalter ist 18 und nicht 21.
Warum ist diese Frage wichtig?
Mit der Einbürgerung bekommen Sie das Recht, den Bundestag zu wählen. So können Sie die Politik in Deutschland direkt mitbestimmen. Das Wahlalter von 18 Jahren steht im Grundgesetz (Artikel 38 Grundgesetz).
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Frage und Antworten: amtlicher Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Herkunft der Fragen. Erklärungen: Redaktion von Einbürgerungstest Mobile, ohne Gewähr.