Wer die Einbürgerung in Nordrhein-Westfalen beantragt, beantwortet im Test drei Fragen zu diesem Bundesland. Sie stammen aus den zehn Landesfragen, die unten vollständig stehen.
Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde des Wohnorts. Anmeldung, Gebühr und Termine regelt sie, nicht diese Seite.